Winterdienst
Wie der Ansturm auf die Reifencenter
beim Einsetzen des ersten Schnees,
wird auch die Wintedienstvegabe oft
viel zu spät angegangen. Frühzeitiges
Handeln vermeidet Fehler und über-
teuerte Angebote. Rechtssicherheit
gerade im Hinblick auf die mit den
Verpflichtungen aus den Ortssatzun-
gen zur Straßenreinigung bzw. zum
Winterdienst verbundenen Haftungs-
fragen müssen hierbei Berücksich-
tigung finden. Diese Ortssatzungen
sind wesentliche Grundlage der
Durchführung jedes Winterdien-
stes und werden bei uns zum
Vertragsbestandteil.